Die Intensivpflege beinhaltet nachstehende Leistungen,
die nach ärztlicher Anordnung erfolgen:
- Beatmungspflege [SGB V]
- Grundpflege [SGB XI]
- Tracheostoma- und Portversorgung
- Masken- und Beatmungssprechstunde
- BGA und CO2 - Messung
- Verhinderungspflege
- Urlaubsbegleitung
- Zusätzliche Betreuungsleistung
- [SGB IX]
Zusätzliche Leistungen sind:
- Hauswirtschaft
- Einkaufen
- Begleiten außer Haus